FAQ (Häufig gestellte Fragen) zur derzeitigen Ist-Situation der Corona-Krise:
Die Corona-Pandemie in Deutschland zwingt uns zu großen Einschnitten. Das DRK Hessen gibt Antworten. Außerdem: Tipps zur Fachkräftesicherung vom Sozialministerium / Hessen
Das DRK in Hessen ist auf einen solchen Ausnahmezustand vorbereitet. Im Katastrophenschutz, dem Rettungsdienst, in der Sozialarbeit und der Pflege wurden und werden Vorkehrungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 an vielen verschiedenen Stellen getroffen.
1. Wie lautet die korrekte Bezeichnung des Corona-Virus?
Das neue Coronavirus trat im Dezember 2019 zum ersten Mal in Wuhan, China auf und erhielt den Namen „2019-nCoV“. Im Februar 2020 wurde das Virus von der WHO „SARS-CoV-2“ benannt (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2, „Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2). Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 (für corona virus disease 2019).
2. Gibt es derzeit besondere Schutzvorkehrungen für die stationäre und ambulante Pflege?
Die Hygienevorkehrungen für unsere Pflegekräfte im DRK in Hessen sind in jeder Pflegesituation grundsätzlich sehr hoch, auch außerhalb dieser besonderen epidemischen Situation.
Grundsätzlich gilt für die gesamte Bevölkerung und damit auch für die Pflege – das Einhalten der Basishygiene.
• Händewaschen
• Husten- und Niesetikette einhalten
• Mindestens 2 Meter Abstand von anderen Menschen halten
• Meiden von Menschenansammlungen
• Einschränkung der sozialen Kontakte
Das gilt zunächst natürlich auch für Pflegekräfte.
Bei patientennahen Tätigkeiten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich:
Wenn die Pflegekraft Kontakt mit Körperflüssigkeiten hat (bei der Wundversorgung, bei der Inkontinenzversorgung,…) sind Handschuhe erforderlich, ggf. Schutzkittel, manchmal auch Mundschutz. Das hängt von der individuellen Pflegesituation ab.
Vor und nach bestimmten Pflegetätigkeiten sind die Hände zu desinfizieren.
Das gilt immer in der Pflege, egal ob stationär oder ambulant.
Wenn infektiöse Patienten versorgt werden, sind weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, zum Eigenschutz der Pflegeperson, aber auch zum Schutz Dritter, damit die Infektion durch die Pflegekraft nicht auf Dritte, z.B. andere Bewohner übertragen wird.
Beim Coronavirus SARS-CoV-2 geht die Gefahr von Keimen im Bronchialsekret, im Speichel, also vom Mund aus.
Der Atem des Erkrankten ist die Gefahr und seine Hustenstöße können den Keim übertragen. Falls möglich, sollte der Erkrankte selbst einen Mundschutz tragen wäh-rend ihn die Pflegekraft versorgt. Manchmal ist das nicht möglich.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 erzeugt schwere Atemnot. Die Maske verstärkt die Atemnot. Wenn der Erkrankte die Maske also nicht tragen kann, muss die Pflegekraft eine Filtermaske tragen.
Bei infektiösen Erkrankungen der Atemwege sind immer Handschuhe, Schutzkittel, Schutzbrille und Haube zu tragen – stationär wie ambulant.
Für das An- und Auskleiden gelten spezielle Regeln, wie etwa für das Abwerfen und Entsorgen der Schutzkleidung etc.
Ein infektiöser Patient wird in einem Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und Zugangsbeschränkungen isoliert.
3. Gibt es derzeit Corona-Fälle in DRK-Altenpflegeheimen in Hessen?
Ja, im Lahn-Dillkreis sind zwei Pflegeeinrichtungen und im Schwalm-Eder-Kreis ist eine Pflegeeinrichtung betroffen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine bekannten an dem Coronavirus SARS-CoV-2 -Erkrankten in den DRK-Pflegeeinrichtungen.
4. Wie verhalte ich mich, wenn ich in eine Erste-Hilfe-Situation komme?
In der Ersten Hilfe ist die Grundlage jeden Helfens der Eigenschutz. Bevor einer anderen Person Hilfe geleistet werden kann, muss der Helfer das Risiko abwägen, ob er selbst verletzt werden könnte oder Schaden davontragen würde.
Der erste Schritt in der Ersten Hilfe ist immer das Tragen von Schutzhandschuhen bzw. Einmalhandschuhen. Es folgt im öffentlichen Verkehrsraum das Absichern der Unfallstelle und das Rufen des Rettungsdienstes. Des Weiteren wird Erste-Hilfe so weit geleistet, wie der Ersthelfer bzw. die Ersthelferin sich das – ohne sich selbst zu gefährden – zutraut. Sollte er oder sie befürchten, sich zu gefährden, z.B. mit dem Corona-Virus zu infizieren, ist er bzw. sie nicht verpflichtet Erste Hilfe zu leisten, bei Lebensgefahr oder wenn nachhaltige gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, ist jedoch der Notruf 112 zu wählen. Bei Grippeähnlichen Symptomen ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 oder das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Den hessischen Kreisverbänden hat der DRK-Landesverband Hessen empfohlen, das freiwillige Helfer vor Ort-Angebot in den Landkreisen aufgrund der Lage ruhen zu lassen.
5. Steht genügend Schutzausrüstung für das DRK in Hessen zur Verfügung?
Im Moment verfügen unsere DRK-Einrichtungen noch über einen gewissen Bestand an Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel sowie Mund- und Nasenschutz. Die vorhandenen Ausrüstungen gehen aber zur Neige. Durch die guten Kooperationen konnten Engpässe bisher weitgehend vermieden werden. Nun wird versucht, über die örtlichen Fachhändler, das Land Hessen und den Bund weitere Schutzausrüstung zu beschaffen.
Aktuell konnte über den Katastrophenschutz ein Nachschub an Mund- und Nasenschutz (FFP2 –Masken) geordert werden, der in Kürze geliefert werden wird.
6. Kann ich mich beim Blutspenden mit Corona anstecken?
Die Gefahr, sich bei einem Blutspendetermin mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren, ist derzeit gering. Das Personal des DRK-Blutspendedienstes trifft zusätzlich zu dem regulär hohen Hygienestandard weitere Schutzmaßnahmen, um eventuell Infizierte beispielweise schon vor dem Betreten des Spendelokals zu identifizieren.
Weiterhin werden Menschen mit Erkältungssymptomen grundsätzlich nicht zur Blutspende zugelassen.
Spendewillige, die Kontakt zu einem an Coronavirus-Erkrankten oder zu einem Ver-dachtsfall hatten, werden für vier Wochen nach Exposition von der Blutspende zu-rückgestellt. Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, müssen für drei Monate nach Ausheilung von der Blutspende zurückgestellt werden.
Wichtig: Im Rahmen einer Blutspendeaktion wird nicht auf Corona getestet!
6.1. Welche Verhaltensregeln sind für einen Spendenden bei der Teilnahme an einer Blutspende wichtig?
• Bitte auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Ihren Mitmenschen achten bei Blutspendeaktionen und auch im Alltag.
• Bitte zum Ausfüllen des Anamnesebogens einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.
• Derzeit kann aufgrund der aktuellen Lage vor Ort keine Kinderbetreuung gewährleistet werden.
7. Welche Aufgaben deckt das DRK in Hessen während der Corona-Krise ab?
Für DRK Kliniken Nordhessen wurden am 19. März in Kassel 45 Betten aufgebaut und drei Sätze „Pflegeausstattung“ in Offenbach für Behelfskrankenhaus geliefert.
Es gibt Anfragen für die Einrichtung von Fieberambulanzen und Behelfskrankenhäusern zur Erweiterung der Bettenkapazität, die derzeit bearbeitet werden.
Im Bereich Sanitätsdienst und Betreuung von Betroffenen kann das DRK Hessen im behördlichen Auftrag unterstützen und arbeitet vorbereitend eng mit den Behörden zusammen.
Die DRK-Landesverstärkung Hessen aus Fritzlar steht für Transporte / Logistikverteilung zur Verfügung. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft der Landesverstärkung ist rund um die Uhr gewährleistet.
Vereinzelt bieten Kreis- und Ortsvereine Einkaufsservice an. In Frankfurt bietet ein Ortsverein immer sonntags eine warme Mahlzeit zum Abholen an.
8. Wie ist der DRK-Rettungsdienst auf diese Krisensituation eingestellt?
Der Rettungsdienst des DRK bewältigt jährlich über 600.000 Einsätze und Krankentransporte in ganz Hessen.
Die über 3.500 hauptamtlich Mitarbeitenden sind Tag und Nacht im Einsatz.
Aber auch das Rettungsdienstpersonal ist durch den Corona-Virus besonders gefährdet. In einigen Fällen kam es bereits zu Infektionen des Rettungsdienstpersonals während des Einsatzes.
Um Gefährdungen möglichst zu minimieren, ist es dringend erforderlich, dass sich alle Beteiligten an die Anweisungen des Rettungsdienstpersonals halten.
9. Welche Maßnahmen hat der DRK-Landesverband Hessen getroffen?
Der DRK-Landesverband Hessen e.V. hat alle seine Lehrgänge und Veranstaltungen vorerst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt.
Die Mitarbeitenden der DRK-Landesgeschäftsstelle arbeiten größtenteils von zu Hause aus. Derzeit beschränken sich die Krankheitsfälle der Mitarbeitenden auf saisonbedingte Erkältungen und Infekte.
Alle offenen Angebote und Gruppen der DRK-Wohlfahrts- und Sozialarbeit in Hessen sind geschlossen. Einrichtungen des DRK sind weiterhin geöffnet.
Im Bereich der Gesundheitsprogramme und Besuchsdienste werden Telefonketten als Alternative entwickelt, um die Senioren nicht der häuslichen Isolation zu überlassen.
Die Kindertagesstätten sind weiterhin geöffnet und stellen die Notbetreuung sicher.
Die Migrationsberatungsstellen haben ihre Präsenzberatung auf Telefon- und Online-Beratung umgestellt und sind weiterhin erreichbar.
Herausfordernd ist die Situation in Gemeinschaftsunterkünften, da hier viele Mennschen auf engem Raum zusammenleben und sich häufig Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsküchen teilen.
Alle Jugendrotkreuz-Veranstaltungen sind derzeit bis Ende Mai abgesagt und JRK-Gruppenstunden wurden eingestellt. Die JRK-Landesleitung sowie die Kompetenzgruppen arbeiten (digital) weiter und sind per E-Mail erreichbar.
Stand: 8. April 2020
Gisela Prellwitz, DRK-Landesverband Hessen
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Tipps der Stabsstelle Fachkräftesicherung in Hessen / Sozialministerium zur
Unterstützung der Fachkräftesicherung und Personalarbeit vor Ort finden Sie in dieser Datei...