Prävention und Intervention
Frau
Athina Füsser
Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt
Tel: 0611-7909-140
athina.fuesser@drk-hessen.de
DRK-Landesverband Hessen e. V.
Abraham-Lincoln-Straße 7
65189 Wiesbaden
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt erkennt man nicht immer auf den ersten Blick. Sie bezeichnet das Überschreiten persönlicher Grenzen. Dies geschieht immer mit Absicht, in Worten oder Taten und ohne Zustimmung des Gegenübers. Die Täter sind den Betroffenen in 90% der Fällen sehr gut bekannt (vgl. Enders, 2006) und wollen vor allem ihre Macht ausüben und zeigen. Deshalb suchen sie sich gezielt Menschen aus, die abhängig von ihnen oder ihnen untergeordnet sind.
Sexualisierte Gewalt geschieht überall. Ich kann am Arbeitsplatz, im Ehrenamt und als Kunde einer DRK-Dienstleistung davon betroffen sein. Wir im Roten Kreuz nehmen uns deshalb der Verantwortung an und sehen die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt als Grundlage unserer Arbeit.
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Deutschen Roten Kreuz
Obwohl sich das Deutsche Rote Kreuz in seinen Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde verpflichtet, hat es auch in unserem Verband Vorfälle sexualisierter Gewalt gegeben. Um Menschen, die unsere Angebote gestalten und nutzen, vor Gewalt und Machtmissbrauch aus den eigenen Reihen zu schützen, wurden die DRK-Bundesstandards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Seit September 2017 gibt es einen Präsidiumsbeschluss zu deren konkreten Umsetzung im Landesverband Hessen.
Bis 2022 wird ein umfassendes Konzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt entwickelt und nach und nach hier auf der Homepage veröffentlicht werden.
Die DRK-Standards im neuen Wortlaut
2012 wurden auf Bundesebene die „DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“ entwickelt. Dies geschah nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in namhaften pädagogischen Einrichtungen im Jahr 2010.
Die Umsetzung der DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in den einzelnen Landesverbänden hat gezeigt, dass Schutz vor sexualisierter Gewalt im DRK nur dann möglich ist, wenn alle Bereiche und Tätigkeitsfelder des DRK mitgedacht werden. Die Ausübung sexualisierter Gewalt beschränkt sich nicht auf Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung, sondern betrifft Alle. Die Umsetzung der DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Hessen wird gemeinschaftsübergreifend angestrebt und alle Tätigkeitsfelder betreffen. Nach dem Vorbild der Umsetzungen der Landesverbände Nordrhein und Rheinland-Pfalz weiten wir somit die Anwendung der DRK-Standards auf „alle uns anvertrauten Menschen“ aus.
Es folgen nun die DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im neuen Wortlaut, wie sie der Landesverband Rheinland-Pfalz erarbeitet hat (vgl. DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. 2015).
Arbeitsmaterialien zur sexualisierten Gewalt
Wie lassen sich Präventionsmaßnahmen in der Organisation umsetzen? Nachfolgend haben wir verschiedene Arbeitsmaterialien und Handlumgsempfehlungen zum Thema sexualisierte Gewalt für Sie zusammengestellt. Gerne unterstützen wir unsere Kreisverbände und Ortsvereine auf Anfrage mit weiteren Informationen!