Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsveranstaltungen des DRK-Landesverbandes Hessen e.V.
(Gültig ab 01.07.2017, zuletzt geändert am 16.02.2023)
§ 1 Allgemeines
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom DRK-Landesverband Hessen e.V. (im Folgenden als LVH bezeichnet) im Rahmen seines Bildungsprogramms für Aus-, Fort- und Weiterbildung angeboten werden.
(2) Im Einzelfall können für spezielle Veranstaltungen abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Diese sind jeweils den entsprechenden Ausschreibungen zu entnehmen.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte.
(4) Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung für die Veranstaltungen (Aus-, Fort- und Weiterbildung) kann unmittelbar über die Seite des Bildungsprogramms erfolgen.
(2) Zur Anmeldung berechtigt ist entweder der Teilnehmer selbst, der Arbeitgeber, oder der entsendende Rotkreuzverband (in der Regel der zuständige Kreisverband), im folgenden "Anmelder" genannt.
(3) Im Falle der Anmeldung durch den Teilnehmer selbst hat der entsendende Rotkreuzverband 14 Tage Zeit, über die Anmeldung zu entscheiden, ansonsten wird der Anmelder von der Teilnehmerliste entfernt. Eine nachträgliche Zustimmung kann dazu führen, dass kein Teilnehmerplatz mehr zur Verfügung steht.
(4) Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung nimmt der Anmelder das Bildungsangebot rechtsverbindlich an und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LVH.
(5) Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich.
(6) Mit der Anmeldung erfolgt die Zustimmung zur Standardverpflegung und Nutzung der Unterkunft, die in der Lehrgangsbeschreibung genannt wurde. Sollte die vom LVH gestellte Unterkunft nicht gewünscht werden, ist der LVH bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Gleiches gilt für Lebensmittelallergien bzw. Unverträglichkeiten jeder Art. Grundsätzlich erfolgt bei Nichtinanspruchnahme der gestellten Unterkunft oder Verpflegung keine Kostenerstattung; dies gilt insbesondere auch, wenn der Teilnehmende sich für eine optionale Onlineteilnahme entscheidet.
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
(1) Der Anmelder ist dafür verantwortlich, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Sollte eine Anmeldung wahrheitswidrige Angaben über die Zugangsvoraus¬setzungen enthalten, haftet der LVH nicht für daraus resultierende Schäden.
(2) Liegen nachweislich die Zugangsvoraussetzungen zu Beginn der Veranstaltung nicht vor, hat der LVH das Recht, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und auf Kosten des Anmelders nach Hause zu schicken.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmelder zur Zahlung der jeweils durch den LVH ausgewiesenen Teilnahmegebühr. Darüber hinaus kann der LVH unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallgebühr (siehe § 5 Absätze 2 - 8) erheben.
(2) Die Teilnahmegebühr wird in der Regel nach Veranstaltungsende dem entsendenden Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zahlungsziel der Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungsversand ohne Abzug.
(3) Für Inhouse-Veranstaltungen kann es andere einzelvertragliche Regelungen geben.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Anmelder
(1) Der Anmelder kann von dem Vertrag – unabhängig von seinem Widerrufsrecht – bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung per Mail an bildung(at)drk-hessen.de, oder postalisch an DRK-Landesverband Hessen e.V., Abraham-Lincoln-Str. 7 in 65189 Wiesbaden. Maßgeblich ist Eingang im LVH.
(2) Im Falle des Rücktritts sind vom Anmelder folgende Ausfallgebühren zu zahlen:
- Bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Anmelder ohne Angaben von Gründen kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten.
- Ab 27 Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 40 % der Teilnahmegebühr verpflichtet.
- Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 60 % der Teilnahmegebühr verpflichtet.
- Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 80 % der Teilnahmegebühr verpflichtet.
- Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 100 % der Teilnahmegebühr verpflichtet.
(3) Teilnehmer,
- deren Rücktrittserklärung später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn dem LVH zugeht,
- die nicht zu der Veranstaltung erscheinen oder
- nicht in vollem Umfang an der Veranstaltung teilnehmen,
sind zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
(4) Bei Nichterscheinen oder Nichtinanspruchnahme kann eine Ausfallgebühr in Form der ungedeckten Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhoben werden. Gleiches gilt auch, wenn der LVH zu spät informiert wurde.
(5) Sollten durch ein Nichterscheinen dem LVH Zuschüsse Dritter entgehen, kann er diese als Ausfallgebühr dem Anmelder in Rechnung stellen.
(6) Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausfallgebühr bei Nichtteilnahme entfällt, wenn vom Anmelder für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird, der alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
(7) Für das Jugendrotkreuz gelten folgende Bestimmungen über die Zahlung von Ausfallgebühren:
- Bei Absage ab 4 bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 70,- €, danach 100,- €. Bei nicht erfolgter Anreise ohne Absage 130,- €. Die Teilnahmegebühr deckt nicht die tatsächlichen Kosten, deshalb kann die Ausfallgebühr höher sein als der Teilnahmebetrag.
- Bei Veranstaltungen mit Übernachtung werden ab 4 Wochen vor Veranstaltung Ausfallgebühren in Höhe der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
- Bei Zurverfügungstellung einer geeigneten Ersatzperson können Ausfallgebühren nach Absprache reduziert oder erlassen werden.
(8) Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleibt das Recht des Anmelders zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB, der dem LVH unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende, nachzuweisen ist. War dem Anmelder der wichtige Grund bereits eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bekannt und hat den LVH nicht darüber schriftlich informiert, ist der Anmelder zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr sowie einer eventuell anfallenden Ausfallgebühr verpflichtet.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den LVH
(1) Als Anbieter der Bildungsveranstaltung entscheidet der LVH über deren Durchführung.
(2) Wird die Veranstaltung durch den LVH abgesagt, wird der Anmelder unverzüglich unterrichtet. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird dem Anmelder unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders gegen den LVH wegen des Ausfalls der Veranstaltung sind ausgeschlossen.
(3) Für Inhouse-Veranstaltungen wird im Falle einer Absage nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin ein Ersatztermin angeboten.
§ 7 Hausrecht des LVH
(1) Der LVH bzw. die durch ihn beauftragten Personen üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn ein Teilnehmer
- sich während der Veranstaltung ungebührlich verhält oder die Veranstaltung fortwährend stört,
- infolge einer Erkrankung für andere Teilnehmer ein Ansteckungsrisiko darstellt und entsprechende Krankheitssymptome aufweist, wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen,
- spezielle Hygienemaßnahmen und -auflagen des LVH oder der Unterkunft nicht einhält oder befolgt.
Wird ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, behält der LVH seinen Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühr und eventueller Ausfallgebühren.
(2) Bei minderjährigen Teilnehmern (Jugendrotkreuz) akzeptieren die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift, für den Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Disziplin (z.B. Alkoholkonsum, Rauchen, Gewalttätigkeiten) oder gegen die Anweisungen der Aufsichtspersonen, dass der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen wird und unverzüglich abgeholt werden muss.
§ 8 Leistungen und Änderungsvorbehalt
(1) Alle Veranstaltungen werden grundsätzlich nach den Ausbildungsvorschriften des LVH in der jeweiligen gültigen Fassung durchgeführt. Der Leistungsumfang wird in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung beschrieben.
(2) Ein Wechsel der Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Anmelder nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Teilnahmegebühr.
§ 9 Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
(1) Der Teilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat.
(2) Der LVH darf die Ausgabe der Teilnahmebestätigung oder des Zertifikats verweigern, wenn der Teilnehmer an weniger als 90% des Veranstaltungszeitraumes anwesend war oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt waren (vgl. § 3).
§ 10 Haftung
(1) Der LVH haftet nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit nach § 823 BGB bleibt von dem Ausschluss unberührt.
(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigen mitgeführten Gegenständen übernimmt der LVH grundsätzlich keine Haftung.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anmelder erklärt sich damit einverstanden, dass die Verbände des DRK seine bei der Onlineanmeldung eingetragenen Daten zum Zwecke der satzungsmäßigen Aufgabenerfüllung erheben, verarbeiten und nutzen. Mit der Nutzung seiner Telefon-/Handynummer und/oder E-Mail zur Kontaktaufnahme ist er einverstanden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Anmelder das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit seiner Daten (Artt. 15ff DS-GVO). Weiterführende Informationen stellt der LVH in seiner Datenschutzerklärung auf der Homepage zur Verfügung.
(2) Ehrenamtliche des LVH erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass ihre Lehrgangsdaten in den DRK-Server übertragen werden, welcher der Verwaltung der Aktiven und Einsatzdienste dient.
§ 12 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Der DRK-Landesverband Hessen e.V. ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der LVH verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.