Corona-Pandemie: Impfzentren | Mobile Impfteams | Details zur Impfung | Aufgabe des DRK
UPDATE: Der erste Corona-Impfstoff gegen das Covid-19 Virus wurde am 21.12.2020 von der EU-Kommission zugelassen. Die ersten Impfungen beginnen am 27.12.2020. Mit Hochdruck wurde an der Einrichtung von Impfzentren und Mobilen Impfteams gearbeitet. Die Gliederungen des DRK in Hessen spielten und spielen dabei eine große Rolle. Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Impfen:
Wo wird es Impfzentren geben?
Im Auftrag des Landes Hessen werden die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils mindestens ein Impfzentrum errichten und in betriebsbereitem Zustand halten. Die Auswahl der Örtlichkeiten erfolgt nach verschiedenen Kriterien wie zentraler Standort, Parkplatz-, Gebäude- und Lagerungsmöglichkeiten. Bis dato sind 28 Impfzentren in Hessen geplant.
An die Impfzentren sind die jeweils mobilen Impfteams angeschlossen, die über eine Integrierte Servicestelle Mobile Teams gemanagt wird.
Hier geht es zur Liste der Impfzentren in Hessen...
Quelle: Hess. Ministerium des Innern und für Sport
Wann werden die ersten Impfungen starten?
Der Corona-Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer erhielt am 21.12.2020 seine Zulassung von der EU-Kommission. Die ersten Impfungen werden am 27.12.2020 in Hessen durch mobile Impfteams - auch vom DRK - durchgeführt.
Muss ich mich impfen lassen?
Die Impfung ist kostenlos und freiwillig.
Die Priorisierung der Personen wird in der anschließenden Frage erläutert.
Wer wird zuerst geimpft?
Anfangs wird es nicht genügend Impfstoff für alle geben. Deswegen wird eine Priorisierung der Personen vorgenommen. Entscheidend sind Alter, vorbelasteter Gesundheitszustand (Risikogruppen), erhöhte Kontaktdichte (Mitarbeitende des Gesundheits- und Pflegewesens) und Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens (Mitarbeitende im Dienste der Gesellschaft).
Zum Impfstart am 27.12.2020 und den darauffolgenden Wochen hat das Land Hessen eine Abfolge in drei Phasen entwickelt.
Danach ist eine Impfung für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen möglich. Die Entscheidung darüber erfolgt vom Bund.
Wie erhalte ich einen Impftermin?
Die Terminvergabe und Einladungsmanagement wird vom Land Hessen verantwortet. Voraussichtlich wird dies nach dem derzeitigen Stand über die Kurzwahlnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 erfolgen; ergänzt soll dieses Angebot werden mit einem Online-Portal und einer mobilen App.
Was ist wichtig vor der Impfung?
Ist noch nicht abschließend entschieden, ob es die Möglichkeit geben wird, den Anamnesebogen vorher online herunterzuladen und auszufüllen oder dies vor Ort zu tätigen.
Ergänzend wird in diesem Prozess auch der Hinweis erfolgen, welche Dokumente (Aufklärungsbogen, Impfpass etc.) zum Impftermin mitgebracht werden müssen. Informationen dazu gibt es bei der Terminvergabe. Die zu impfenden Personen sollen nur zur Impfung erscheinen, wenn sie sich gesund fühlen.
Vor der Impfung findet ein aufklärendes Arztgespräch statt, in der Detailfragen wie z.B. Eintritt der Impfwirksamkeit und Verhalten nach der Impfung geklärt werden.
Wie arbeiten die mobilen Impfteams?
Die mobilen Impfteams sind den jeweiligen Impfzentren angeschlossen. Sie werden von eigenen Teams oder von Hausärzten gebildet, um sogenannte „aufsuchende Impfungen“ in Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen durchzuführen. Die Koordination erfolgt über die „Integrierte Servicestelle Mobile Teams“, die den Impfzentren angeschlossen sind.
Die Impfleistung der einzelnen mobilen Impfteams pro Tag ist insbesondere abhängig von den Fahrzeiten und der Größe der Einrichtungen.
Grundsätzlich ist die Impfung freiwillig. Die Einrichtung steht in direktem und vertrautem Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und wird in die notwendigen Vorbereitungen mit einbezogen.
Wie sieht die Vorbereitung einer aufsuchenden Impfung aus?
Die Einrichtung ist der zentrale Koordinator auch bzgl. der Terminanmeldung.
Die Leitung der Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen (oder beauftragte Person) klärt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Betreuern oder Bevollmächtigten, wenn möglich in Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärzten, die Impfwilligkeit ab. Hierzu werden die Aufklärungs-, Anamnese-sowie bei Zustimmung die Einwilligungsbogen der Bewohnerinnen und Bewohner (wo erforderlich unter Einbezug der rechtliche Betreuer) vorbereitet und von der Einrichtungsleitung gebündelt. Sobald möglich werden hierzu die erforderlichen Aufklärungsbögen und Informationsmaterialien seitens der TaskForce Impfkoordination bereitgestellt.
Einwilligungsfähige Bewohner können ihren Aufklärungsbedarf idealerweise im Vorfeld mit dem Hausarzt oder am Impftermin mit dem impfenden Arzt klären.
Wie oft werde ich geimpft?
Es werden zwei Impfdosen im Abstand von 21 bis 28 Tagen verabreicht. Der Termin für die zweite Impfung wird bei der ersten Impfung festgelegt.
Falls eine zweite Impfung am Tag 21 nicht möglich ist, soll sie nach derzeitigem Stand so früh wie möglich durchgeführt werden – aber nicht vor dem 21. Tag.
Nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts kann um +/- 2 Tage davon abgewichen werden. 21 Tage sollten eingehalten werden, möglichst nicht weniger, eher notfalls 2 Tage später.
Welcher Impfstoff wird verimpft?
Nach aktuellen Informationen wird der Impfstoff von BioNTech/Pfitzer der erste auf dem Markt sein. Hiermit werden alle Impfzentren beliefert.
Wie wird der Impfstoff transportiert bzw. gelagert?
Die Impfstoffe sollen in Gebinden bzw. Transportboxen an die Impfzentren geliefert werden. Der BioNTech-Impfstoff kann dann im Kühlschrank bei 2-8°C 5 Tage gelagert werden.
Wie funktioniert der Impfstoff?
Der zur SARS-CoV-19 -Impfung verwendete mRNA-Impfstoff basiert auf einer noch jungen Technologie: „mRNA“ bedeutet Boten-RNA und ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure. Sie
ist bei bestimmten Virentypen Träger der Erbinformation, in diesem Fall enthält es die Baupläne für das Oberflächenprotein des COVID-19 Virus.
Durch die Impfung wird diese genetische Information in die Körperzellen eingeschleust und dort abgelesen. Ähnlich der Infektion mit einem Virus, beginnt die Zelle nach dem Bauplan der mRNA mit der Produktion von Proteinen, die als Antigene dem Immunsystem präsentiert werden und eine Immunantwort auslösen, indem Abwehrstoffe dagegen gebildet werden. Bei einem späteren Kontakt mit dem SARS-CoV-19 – Virus erkennt das Immunsystem die Oberflächenstruktur und kann das Virus bekämpfen.
Da es sich nur um einzelne Proteine handelt, die von den Zellen hergestellt werden, ist mit dieser Methode keinerlei Infektionsrisiko vorhanden.
Die Effizienz des Impfstoffes, die sog. Schutzwirkung, liegt mit mehr als 90 Prozent unerwartet hoch.
Während der Testphase wurden leichte Nebenwirkungen, wie z.B. Müdigkeit oder Muskel-, Gelenkschmerzen sowie Schmerzen an der Einstichstelle festgestellt.
Können mRNA-Impfstoffe das Erbgut verändern?
Die Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen ist begrenzt auf die Körper- bzw. Muskelzellen im Bereich der Anwendung (Einstichstelle). Es handelt sich bei mRNA um ein Botenmolekül, das nicht in die DNA einer Zelle eingebaut werden kann und vom Körper abgebaut wird. Eine Veränderung des Erbguts, d.h. eine Beeinträchtigung der Keimzellen (Eizellen bzw. Spermien), kann damit nicht stattfinden.
Wie wird die Impfung durchgeführt?
Die SARS-CoV-19 - Impfung erfolgt durch intramuskuläre Injektion in einen Skelettmuskel, in der Regel in den Deltamuskel (Oberarm). Dabei wird der weniger belastete Arm gewählt, bei Rechtshändern also der linke Oberarm.
Warum wird das DRK bei den Corona- Impfzentren aktiv?
Das Deutsche Rote Kreuz ist freiwillige nationale Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Getragen von über 18.400 Ehrenamtlichen und fast 8.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden in Hessen leistet das DRK unter anderem eine umfassende Mitwirkung zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie. Der DRK-Landesverband Hessen ist im Rahmen der Impfzentren im Auftrag des hessischen Sozial- bzw. Innenministeriums tätig bzw. die DRK-Kreisverbände im Auftrag der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Das DRK arbeitet nach seinen weltweit gültigen sieben Rotkreuzgrundsätzen: Menschlichkeit / Unparteilichkeit / Neutralität / Unabhängigkeit / Freiwilligkeit / Einheit und Universalität. Unsere Aktivität bei den Corona-Impfstationen steht im Einklang mit den DRK-Grundsätzen.
Die Unterstützung bei der Realisierung und dem Betrieb von Corona-Impfzentren ist Teil unserer satzungsgemäßen Aufgaben, zu denen die Verhinderung allen menschlichen Leidens und die Förderung der Gesundheit zählen.
Als Element der nationalen Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege helfen wir Menschen stets nach dem Maß der Not.
Wir sind stolz, an dieser großen Aufgabe mitzuwirken. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Impfung gegen Corona auf der autonomen Entscheidung jedes Einzelnen beruht.