rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungsdienst

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Notfallversorgung und Krankentransport

Der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Hessen wird im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte tätig und leistet öffentliche Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Leistungsfähig und wirtschaftlich versorgt er die hessische Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr mit den Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports.

Auch die DRK-Bergwacht und die Wasserwacht des DRK erfüllen innerhalb ihrer jeweiligen Spezialgebiete Aufgaben für den DRK-Rettungsdienst.

Gesetzliche Grundlagen des Rettungsdienstes

Die Organisation und die Durchführung des hessischen Rettungsdienstes fällt gemäß der Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes unter die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst im Land Hessen bildet seit dem 01.01.1992 das Hessische Rettungsdienstgesetz.

Im Jahr 2011 wurde dieses Gesetz letztmalig novelliert und ist nun als das Hessische Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG-2011) die maßgebliche rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. 

  • Ausbildung zum Notfallsanitäter

    Ausbildung im Rettungsdienst

    Die Qualifizierung kompetenter und verantwortungsbewusster Rettungsdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen erfolgt an den DRK-Rettungsdienstschulen. Bei der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

    • fachliche und technische Entwicklung der Notfallmedizin,
    • Entwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes sowie
    • moderne pädagogische Grundlagen der Erwachsenenbildung und zeitgemäße Führungs- und Managementkonzept.

    So werden Sie Notfallsanitäter im DRK

    Die Ausbildung zum Notfallsanitäter wird federführend von den hessischen DRK-Kreisverbänden in Kooperation mit den hessischen Rettungsdienstschulen organisiert. Erste Ansprechpartner sind daher die DRK-Kreisverbände sowie die DRK-Rettungsdienstschulen.

    Ausbildung zum Notfallsanitäter in Ihrer Nähe

    Sie möchten möchten sich zum Notfallsanitäter im Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ausbilden lassen? Ihr DRK-Kreisverband hilft Ihnen gerne weiter!

    Rettungsschule bei Ihrem Kreisverband vor Ort

    An wen richtet sich die Ausbildung zum Notfallsanitäter?

    Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem:

    • Mindestens Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
    • Gesundheitliche Eignung
    • Bewerber sollten möglichst das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist dies nicht gegeben, sollte eine direkte Absprache mit dem DRK-Kreisverband erfolgen.

    Was leistet die Ausbildung zum Notfallsanitäter im DRK?

    Die Ausbildung zum Notfallsanitäter soll zu einem selbstständigen Handeln in der präklinischen Notfallmedizin befähigen. Ein Notfallsanitäter soll die Lage am Einsatzort beurteilen und unverzüglich notwendige allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können. Er muss über die Notwendigkeit entscheiden, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern.

    Der Notfallsanitäter soll mit anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort, beim Transport und bei der Übergabe zusammenarbeiten und dabei vom individualmedizinischen Einzelfall bis hin zum Großschadens- oder Katastrophenfall eine angemessene, patientenorientierte Versorgung leisten.

  • Rettungsdienstschulen in Hessen

    Rettungsdienstschulen in Ihrer Nähe

    Die praktische Ausbildung erfolgt in den DRK-Kreisverbänden und den DRK-Rettungsdienstgesellschaften. Interessierte können an sechs DRK-Rettungsdienstschulen über alle Regionen des Landes verteilt den schulischen Teil der rettungsdienstlichen Ausbildung absolvieren:

    Rettungsschule bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Rettungsdienst im DRK-Landesverband Hessen e. V.

Der DRK-Landesverband Hessen e. V. ist der Dachverband des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter unterstützen die hessischen Kreisverbände und Gesellschaften bei der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen des Rettungsdienstes.

Zu unseren unmittelbaren Aufgaben zählt u. a. die Vertretung des DRK-Rettungsdienstes gegenüber den Länderministerien und -behörden, die Verhandlung mit Kostenträgern, die Unterstützung der DRK-Rettungsdienste als Unternehmensberatung und Interessenvertreter, die Öffentlichkeitsarbeit zu rettungsdienstlichen Fragen sowie die Weiterbildung rettungsdienstlicher Leitungs- und Führungskräfte.

Ihr Ansprechpartner:

Herr

Mike Mann

Bereichsleiter Rettungsdienst und Notfallmanagement

Tel: 0611-7909-158
mike.mann(at)drk-hessen.de