Rettungsdienst
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Notfallversorgung und Krankentransport
Der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Hessen wird im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte tätig und leistet öffentliche Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Leistungsfähig und wirtschaftlich versorgt er die hessische Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr mit den Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports.
Auch die DRK-Bergwacht und die Wasserwacht des DRK erfüllen innerhalb ihrer jeweiligen Spezialgebiete Aufgaben für den DRK-Rettungsdienst.
Gesetzliche Grundlagen des Rettungsdienstes
Die Organisation und die Durchführung des hessischen Rettungsdienstes fällt gemäß der Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes unter die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst im Land Hessen bildet seit dem 01.01.1992 das Hessische Rettungsdienstgesetz.
Im Jahr 2011 wurde dieses Gesetz letztmalig novelliert und ist nun als das Hessische Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG-2011) die maßgebliche rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen.
Rettungsdienst im DRK-Landesverband Hessen e. V.
Der DRK-Landesverband Hessen e. V. ist der Dachverband des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter unterstützen die hessischen Kreisverbände und Gesellschaften bei der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen des Rettungsdienstes.
Zu unseren unmittelbaren Aufgaben zählt u. a. die Vertretung des DRK-Rettungsdienstes gegenüber den Länderministerien und -behörden, die Verhandlung mit Kostenträgern, die Unterstützung der DRK-Rettungsdienste als Unternehmensberatung und Interessenvertreter, die Öffentlichkeitsarbeit zu rettungsdienstlichen Fragen sowie die Weiterbildung rettungsdienstlicher Leitungs- und Führungskräfte.
Ihr Ansprechpartner:
Herr
Mike Mann
Bereichsleiter Rettungsdienst und Notfallmanagement