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Geldauflagen spenden

Herr

Rolf Diether

Teamleiter Finanzen

Tel: 0611-7909-361
rolf.diether@drk-hessen.de

DRK-Landesverband Hessen e. V.
Abraham-Lincoln-Straße 7
65189 Wiesbaden

So helfen Sie mit Bußgeldern oder Geldauflagen

Wenn ein Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft Geldauflagen verordnet bzw. ein Bußgeld verhängt, können diese Mittel einem guten Zweck zugeführt werden. Der zuständige Richter oder Staatsanwalt entscheidet, welcher Organisation die Spende zu Gute kommt.

Ihre Zuweisung an das Deutsche Rote Kreuz in Hessen

Foto: Thomas Warnack / DRK

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Deutschen Roten Kreuz in Hessen sind dort, wo die Not am größten ist. Sie helfen nicht nur bei Rettungseinsätzen, sie unterstützen auch alte, kranke und behinderte Menschen, Obdachlose, Flüchtlinge, hilfsbedürftige Familien – kurz gesagt all Jene, die unsere Hilfe besonders dringend benötigen.

Aus unserem vielfältigen Leistungsspektrum ergibt sich die Möglichkeit, Geldauflagen und Bußgelder „fair“ im Sinne des vorliegenden Tatbestands einem guten Zweck zuzuweisen.

Geldauflagen und Bußgelder können Sie auf das folgende Konto überweisen:

DRK-Landesverband Hessen e.V.
IBAN: DE73 5502 0500 0005 6011 01
BIC: BFSWDE33MNZ

(vormals Kontonummer: 5601101 und BLZ: 55020500)

bei der Bank für Sozialwirtschaft

Helfen Sie mit Ihrer Empfehlung!

Sie kennen einen Staatsanwalt, Strafverteidiger oder Richter persönlich? Wir freuen uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, das Deutsche Rote Kreuz in Hessen durch Geldauflagen bzw. Bußgelder zu unterstützen!